Maskenpflicht (FFP2 / medizinischer MNS)
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
seit dem 18.01.2021 besteht laut der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch für Patienten in Arzt- und sonstigen Praxen eine FFP2- Maskenpflicht bzw. die Pflicht zum Tragens eines medizinische MNS.
Wir danken für Ihr Verständnis.
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